Abrechnung und Kostenerstattung

 

Wir kümmern uns um eine zeitnahe Abrechnung und bemühen uns für Sie um eine bestmögliche Kostenerstattung mit den Kostenträgern. Sollte doch mal Ihr Kostenträger nicht alle Kosten übernehmen, wenden Sie sich bitte an uns. Hilfreich sind für uns präzise Angaben zu den beanstandeten Leistungspositionen Ihrer Rechnung. Gerne können Sie uns das Schreiben Ihrer PKV/Beihilfe auch per Fax oder E-Mail übermitteln.

 

Alle durch uns erbrachten Leistungen rechnen wir nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

 

Da nicht jede PKV/Beihilfe die Kosten für spezielle Leistungen, wie die Stoßwellentherapie, und alle Indikationen übernimmt, empfehlen wir grundsätzlich vor Beginn einer Behandlungsserie eine Kostenzusage bei Ihrer PKV/Beihilfe einzuholen. Sollte Ihre PKV/Beihilfe hierfür einen Kostenplan oder ein Begründungsschreiben benötigen, sprechen Sie uns darauf an.